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Berichte und Artikel von 1/98 bis 3/98


Deutscher Alpenverein DAV klettern

26.01.98    13.03.98    17.03.98    18.03.98    22.03.98    27.03.98    28.03.98


Die Verordnung (VO) für das neue Naturschutzgebiet (NSG) "Bundsandsteinfelsen oberes Rurtal" wird oder wurde erarbeitet und soll in Kürze in Kraft treten. Die Verordnung wurde überhaupt erst nötig, da für den Landkreis Düren immer noch kein Landschaftsplan erstellt wurde. Dies wird in diesem Sommer nachgeholt. Im Folgenden wird über die Entwicklungen, die den Klettergarten betreffen, informiert.

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Nabu bestätigt seinen Vorstand einstimmig
(Artikel aus der DZ)
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"Aus für Kletterer im Rurtal"
(Artikel aus der DZ)
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 26.01.98

Die Landesanstalt für Ökologie, Boden und Forste (LÖBF) hat das Abschlußgutachtens bezüglich des Kletterns an den Felsen des Rurtals vorgelegt. Darin wird empfohlen, die Felsgruppen Effels, Hirtzley und Winadifels für das Klettern freizugeben.
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Klettersport in der Kritik
(Artikel aus den klettern-online news)
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 13.03.98

Am Freitag, den 13.03.98 fanden die letzten Gespräche des "runden Tisches" statt. In der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bundsandsteinfelsen im Rurtal zwischen Heimbach und Kreuzau" wird stehen, daß die Felsen Effels und Hirtzley für Kletterer freigegeben sind, falls ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen wird.
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Dies bedeutet, daß der Regierungspräsident (RP) Franz Josef Antwerpes die Empfehlung des Abschlußgutachtens der LÖBF noch unterboten hat.
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Begründet wurde dies wie folgt: da das Abschlußgutachten der LÖBF zu spät fertig geworden ist, mußte der RP auf den Stand von 1993 zurückgreifen.
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Das Abschlußgutachten der LÖBF steht zum Teil im krassen Widerspruch zu den Einzelgutachten. Die Inhalte der Einzelgutachten, die für die Kletterer durchweg recht positive waren, wurden im Abschlußgutachten teilweise völlig anders dargestellt. Eine Ausarbeitung über diese Widersprüche wird erstellt werden und als Argumentationsgrundlage für die weiteren Verhandlungen dienen.
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Der DAV war, wie bereits angekündigt, nicht bereit bei so wenigen Felsen eine Zusammenarbeit einzugehen. Hierin sind sich alle Sektionen (inkl. der Sektion Düren), der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz (AKN) und der Landesverband des DAV in NRW (LV NRW) einig.
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Dies bedeutet, daß der Klettergarten Nordeifel bald komplett gesperrt sein wird.
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 17.03.98

Der Landkreis Düren muß wie gesagt, in diesem Jahr den längst fälligen Landschaftsplan erstellen. Dieser wird dann die VO ersetzen. Grundlage des Landschaftsplans soll wiederum das Gutachten der LÖBF sein. Der Landschaftsplan wird nach den Sommerferien für 4 Wochen offengelegt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Landschaftsplan wird dann vermutlich Ende August/ Anfang September rechtskräftig.
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Am Dienstag, den 17.03.98 wurde über den Entwurf des Landschaftsplans, der vom Umweltausschuß erstellt worden ist, im Kreistag ohne Aussprache abgestimmt. Bisher herrschte die Meinung vor, daß der "runde Tisch" diesen Entwurf erarbeiten sollte. Es kam deshalb am 13.03.98 zu einer schweren Auseinandersetzung. Dies bedeutet, das der Kreistag über den Entwurf ohne Mitwirkung des DAV und der Naturschutz- und Sportverbände entscheidet. Die Empörung war bei Erwin Rothgang, dem Vorsitzenden des LV NRW, entsprechend groß. Der Entwurf deckt sich inhaltlich bezüglich der Felsen mit der VO.
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Da der Landschaftsplan erst Ende des Sommers rechtskräftig sein kann, wurde nun vom Landesverband des DAV in NRW der Vorschlag gemacht, daß der DAV die Aufgabe übernimmt in diesem Sommer die Felsen auf Basis der letzten vier Jahre weiter zu verwalten. Dieser Vorschlag wurde kategorisch abgelehnt.
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Totalsperrung der Felsen?
(Artikel aus der DZ)
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 18.03.98

Nach der Absage des DAV bezüglich des Pachtvertrags der Felsen sucht nun die Kreisdirektion Düren einen neuen Pächter. Die Kreisdirektion hat den Club Aktief wegen des Pachtvertrages angesprochen. Falls es soweit kommt, daß ein kommerzieller Anbieter die Felsen im Naturschutzgebiet pachten kann, dann würde dies bedeuten, daß der Kreis Düren den Bock zum Gärtner gemacht hat.
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Man darf schließlich nicht vergessen, daß es unter anderem der Club Aktief war, der in den Jahren vor 1993 Busse voll abenteuersuchenden Touristen in die Eifel gekarrt hat, und damit einen großen Teil zur Schließung der Eifel beigetragen hat.
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Ein Bock im Klettergarten?
(Artikel aus der DZ)
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Mosaik mit großer Artenvielfalt schaffen
(Artikel aus der DZ)
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 22.03.98

Beim Informationsabend am 22.03.98, 16 Uhr hat Jürgen Kuhns, Sprecher des AKN, über die Lage der in der Eifel informiert. Heidi Cremer, die 1. Vorsitzende der Sektion Düren, war ebenfalls anwesend. Sie erklärte, daß der zuständige Dezernent, Herr Krüger-von Marwick (Bezirksregierung Köln, Dezernat 51), für die Übergangszeit eine Befreiung von der VO für den Alpenverein vorgeschlagen hat.
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Über diesen Vorschlag herrschte die einhellige Meinung, daß durch eine Zustimmung zur Befreiung die künftigen Verhandlungen und die Widersprüche gegen die VO negativ beeinflußt werden könnten. Die Sektion Düren wurde von den anwesenden Kletterern aufgefordert, keine Befreiung zu beantragen.
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Die Kletterer werden aufgefordert, durch Anträge auf Einzelbefreiung den Behörden zu zeigen, welcher Bedarf an Kletterfelsen besteht.

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Auf formlosen Antrag bei der Unteren Landschaftsbehörde (Bismarkstr. 16, 52351 Düren Auskunft von Herrn Krüger-von Marwick) kann eine Befreiung für einen bestimmten Zeitraum und für einen besonderen Anlaß erteilt werden. Besondere Anlässe können zum Beispiel Ausbildungskurse und Jugendveranstaltungen sein. Um das Ziel der Behördenlähmung zu erreichen, ist aber jeder sachlich formulierte Anlaß recht. Wir hoffen, daß die Kletterer die untere Landschaftsbeörde mit Anträgen überhäufen. Dabei ist es ganz wichtig, daß die Anträge in Form und Inhalt individuell verfaßt werden. Denn dann muß die Behörde jeden einzelnen Antrag entsprechend individuell bearbeiten. Vorgefertigte Anträge werden von den Behörden mit vorgefertigten Antwortschreiben abgefertigt und verfehlen somit ihre Wirkung.
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 27.03.98

Die Offenlegung der Verordnung zum künftigen NSG wurde am 27.03.98 in der Presse bekannt gegeben. Die Offenlegung der VO beginnt nach den Osterferien und dauert 4 Wochen. Da es sich um eine Veränderungsverordnung handelt, besteht in diesem Zeitraum die Möglichkeit des Widerspruchs. Dabei kann die VO aus Sicht der Kletterer, wenn überhaupt, nur zum Besseren verändert werden.
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zum herunterladen: Verordnung (20 kB)
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Die VO wird dann zum 20. Mai rechtskräftig. Da die vorläufige Unterschutzstellung der Felsen zum 31.03.98 ausläuft, und die VO noch nicht rechtskräftig ist, bestünde in diesem Zeitraum eine gesetzliche Grauzone.
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Diesbezüglich wurden heftige Diskussionen geführt. So auch am 22.03.98. Dabei herrschen unterschiedliche Meinungen vor. In einem Gespräch mit Herrn Krüger-von Marwick, wurde mitgeteilt, daß das Klettern an den Felsen im Rurtal mit der Bekanntgabe der Offenlegungsfrist der VO verboten ist. Dabei spielt eine sogenannte Veränderungssperre eine Rolle. Diese soll besagen, daß in der Zwischenzeit das Klettern im ganzen Rurtal verboten ist. Die Veränderungssperre liegt dem DAV noch nicht vor. Es ist auch noch nicht bekannt, auf welche rechtliche Grundlage dieses Verbot zurückgeführt wird.
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Die Auswirkungen der Veränderungssperre werden nach Erhalt diskutiert und veröffentlicht werden. Bis dahin kann keine konkrete Information über die momentane Situation in der Eifel gegeben werden.
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Jeder muß nun für sich selbst entscheiden, wie er sich verhält. Der Dezernent teilte mit, daß das Klettern nötigenfalls mit Polizeieinsätzen unterbunden werden wird.
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BEKANNTMACHUNG der Bezirksregierung Köln
(Artikel aus der DZ)
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Werden Felsen total gesperrt?
(Artikel aus der DZ)
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 28.03.98

Zum Anlaß der Einweihungsfeier der Dürener Hütte im Torhaus der Nidegger Burg kamen Vertreter der Behörden, der Bürgermeister von Nideggen und der Landesverbandsvorsitzende des DAV in NRW zu Wort.
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Herr Hönscheid, der Bürgermeister von Nideggen, hat sich dahingegen geäußert, daß er weiterhin an einer Zusammenarbeit mit dem DAV (Sektion Düren) interessiert ist und den DAV als einen verläßlichen und kompetenten Partner betrachtet. Ein Pachtvertrag mit dem Club Aktief zu schließen, wird abgelehnt. Ein Vertreter des Innenministeriums, Abteilung Sport, hat sich ebenfalls für die Erhaltung des Kletterns im Rurtal ausgesprochen.
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Vielleicht gelingt es über die wirtschaftliche Schiene die politischen Vertreter für die Sache der Kletterer zu gewinnen. Schließlich ist das Rurtal die einzige Region in der Eifel, in dem der Tourismus rückläufig ist. Dagegen wird in den übrigen Gebieten der Eifel eine Stagnation bzw. ein leichter Aufwärtstrend im Tourismus verzeichnet.
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Nach den starken Einschränkungen für die Kanufahrer auf der Rur in den letzten Jahren werden nun die verbliebenen "Kunden" der Gastronomie aus der Region ausgesperrt oder stark eingeschränkt. Schließlich sollen nicht nur die Kletterfelsen gesperrt werden, sondern auch die Wanderwege aus den Felsen rückgebaut und Teile des Rur-Ufer-Radweges stillgelegt bzw. verlegt werden. Es sind nun nicht mehr nur die Kletterer, sondern auch die Wanderer und Radfahrer betroffen.
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Dies wird zu weiteren, deutlichen Umsatzeinbußen für die Gastronomie führen. Die Folge davon wird sein, daß in der sowieso schon strukturschwachen Region weitere Arbeitsplätze verloren gehen.
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Gemütliches Quartier
(Artikel aus der DZ)
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"Dürener Hütte" ist bei Kletterverbot schnell verweist
(Artikel aus der DN)



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Burg Nideggen und Burgwand © Günter Kobiolka
Herweg (Quelle: Günter Kobiolka)
Auf der Burgwand
Trichterkante (Quelle: Günter Kobiolka)
An der Burgwand
Hochkoppel bei Untermaubach (Quelle: Günter Kobiolka)
Florian Schmitz
Feuchter in der Burgwand (Quelle: Günter Kobiolka)
Haken für Sandstein