[186] Alpamayo Trek ©Kalle Kubatschka
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Deutscher Alpenverein DAV klettern

Landesverband Nordrhein Westfalen des Deutschen Alpenvereins e.V.
Erwin Rothgang, 1. Vorsitzender

An die Vorstände der Sektionen des DAV Landesverbandes NRW, insbesondere an
die Ausbildungsreferenten
die Klettergruppenleiter
die Jugendreferenten

Buntsandsteinfelsen im Eifeler Rurtal

Ich knüpfe an meine zahlreichen mündlichen und schriftlichen Berichte in dieser Angelegenheit an. In meinem letzten Rundschreiben vom 16.06.97 hatte ich Sie über die mit dem Auslaufen der vorläufigen Sicherstellung der Buntsandsteinfelsen verbundenen Probleme und Aufgaben informiert. In gleichem Sinne bitte ich Sie auch heute darum, die nachfolgenden Informationen an ihre Mitglieder möglichst auch über Ihre Mitgliederzeitschriften weiterzugeben.

Die befristete vorläufige Sicherstellung der Buntsandsteinfelsen ist zum 30.03.98 ausgelaufen. Eine Naturschutzverordnung der Bezirksregierung und ein Landschaftsplan des Kreises Düren folgen ihr nach. Der inzwischen veröffentlichte Entwurf der Naturschutzverordnung wirkt als Veränderungssperre und verbietet das Klettern weitergehend als während der vorläufigen Sicherstellung.

Ein kurzer Rückblick auf die Ereignisse seit 1993

Seit 1975 gilt das nordrhein westfälische Landschaftsgesetz. Seit dieser Zeit sind die Gebietskörperschaften verpflichtet, Landschaftspläne aufzustellen. Auch im Kreis Düren ist man seit etlichen Jahren mit dieser Aufgabe beschäftigt, ohne sie bislang abzuschließen. 1993 griff die Bezirksregierung Köln ersatzweise zum Instrument der vorläufigen Sicherstellung eines naturschutzwürdigen Gebietes, nämlich des 125 Einzelfelsen umfassenden Felsenriffes" an der Ostseite des Rurtales. Bereits damals erkannte der Kölner Regierungspräsident die Felsformationen Effels und Hirtzley als "abgewetzt und kaputtgeliebt" und plante, lediglich diese beiden Felsformationen weiterhin für das Klettern freizugeben. Bereits damals, sozusagen im Vorfeld der inzwischen weit verbreiteten Diskussion über "Vertragsnaturschutz" und über "freiwillige Selbstverpflichtungen" sollte das zukünftige Klettern vertraglich geregelt werden. Vorbild war für die Bezirksregierung die Regelung für das Kanufahren auf der Rur, wo es der Landeskanuverband in Duisburg übernommen hatte, unter anderem Startzeiten (im 45 Minuten Abstand) für das Befahren der Rur und entsprechende "Leibchen" zu zuteilen, die die Berechtigten nach Passieren der Flußstrecke wieder abzuliefern haben.

Das nach hartem Ringen und zähen Verhandlungen erreichte Ergebnis für das Beklettern der Rurtalfelsen während der Zeit der vorläufigen Sicherstellung konnte sich unter diesen Bedingungen sehen lassen. Die mit dreimonatiger Verspätung in Kraft gesetzte Verordnung zur vorläufigen Sicherstellung der Bundsandsteinfelsen enthielt nicht nur Effels und Hirtzley, sondern eine wesentlich umfangreichere Liste von Felsen, an denen weiter geklettert werden durfte. Der Preis für diese erweitere Kletterfelskulisse war die von der Sektion Düren in Form eines Pachtvertrages mit dem Eigentümer, der Stadt Nideggen, übernommene Verantwortung für die Einhaltung der Naturschutzverordnung sowie die Begrenzung des Kletterns nach Zahl und Art der Ausübung. Maximal 300 Kletterer durften sich seitdem an den bekletterbaren Felsen gleichzeitig aufhalten. Gemeinsam unterwarfen sich amtliche und ehrenamtliche Naturschützer, Bergsportler und Gebietskörperschaften der Aufgabe, die Felsen genauer auf ihre Schutzwürdigkeit zu untersuchen und insbesondere der Frage nachzugehen, welche Auswirkungen intensives und weniger intensives Klettern auf den Biotop Fels hat. Gemeinsam wollten Kletterer und Naturschützer nach den Bedingungen und Regeln für ein umwelt bzw. naturverträgliches Klettern suchen.

Im Rückblick auf die vergangenen vier Jahre kann man feststellen. daß der Alpenverein und noch mehr die Kletterer nicht hinreichend auf eine solch schwierige Übergangskonstruktion eingeschränkte Klettermöglichkeiten, Begrenzung der Zahl der Kletterer, Umgang mit Regelverstößen usw. vorbereitet waren. Aus anderen Regionen des Landes, von der Alpinpresse und aus anderen Bergsportverbänden wurden die Sektion Düren und der nordrhein westfälischen Landesverband gescholten, die Freiheit des Bergsteigens verraten zu haben. Viele Kletterer sowohl im Alpenverein organisierte wie nichtorganisierte, waren nicht bereit, vom bedingungslosen Klettern Abschied zu nehmen. Wir, die Bergsportverbände und die, die sie vertreten, machten alles in allem kein gutes Bild in den Jahren der vorläufigen Sicherstellung.

Das Konzept für Naturschutz und Klettern der LÖBF

Mit mehrmonatiger Verspätung legte die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) im Februar 1998 das Ergebnis der in der Phase der vorläufigen Sicherstellung durchgeführten wissenschaftlichen Begleituntersuchungen vor. Wer auch immer auf diesen Ergebnisbericht Einfluß genommen haben mag: er geht weit über eine systematische Sammlung und Darstellung von Informationen zur naturschutzfachlich begründeten Schutzwürdigkeit und zur Abwägung des Interessenkonflikes zwischen Klettern und Naturschutz hinaus. Das von der LÖBF vorgelegte "Konzept für Naturschutz und Klettern im geplanten Naturschutzgebiet Buntsandsteinfelsen im Rurtal zwischen Kreuzau und Heimbach" entspricht in seiner Schlußfolgerung genau der Meinung der Kölner Bezirksregierung von 1993. Lediglich die Felsformationen Effels und Hirtzley können zum Beklettern freigegeben werden.

Dabei hatte die Arbeitsgruppe, die die Arbeit der ehren und nebenamtlichen Werkauftragnehmer im Rahmen der wissenschaftlichen Begleituntersuchungen begleitet hatte deren detaillierten Befunde längst Stück für Stück gesichtet und bewertet:

  • Die auf den Felsköpfen in Resten vorgefundene höhere Vegetation ist besonders schützenswert und erfordert deren weitgehende Sperrung. Das adäquate Mittel für das Nichtbeklettern der Felsköpfe ist der unterhalb derselben angebrachte Umlenkhaken.
  • Die besonders lockere und trittempfindliche, teilweise abgespülte Bodenschicht am Fuß der Felsen erfordert flächenhaften Schutz. Zustiege zu den Kletterfelsen und Standplätze müßten, so die Konsequenz, in ihrem Flächenbedarf minimiert werden, ggfs. müßten Wege mit landschaftsgerechtem Material rückgebaut und/oder verlegt werden.
  • Die Untersuchung der Flechten und Moose an den Felswänden ergab ein wesentlich differenzierteres Bild als das im LÖBF Gutachten von 1993 vermutete. Zahlreiche Felspartien und Kletterrouten wurden erkennbar, die ohne oder ohne erhebliche Auswirkungen auf schützenswerte Flechten und Moose bekletterbar sind. Unter anderem wurde nachgewiesen, daß der Flechtenbewuchs am seit 800 Jahren besiedelten Nideggener Burgfelsen sich bedingt durch Einwirkungen der Menschen grundlegend von dem anderer Felsen unterscheidet.
  • Die Untersuchung der Fledermäuse ergab ein die Fachleute in Erstaunen setzendes Ausmaß des Artenvorkommens. Kletterer, die schon bislang kein Interesse daran hatten, in Klüften und Spalten überwinternde Fledermäuse zu vergraulen, können mit diesen Erkenntnissen allgemein und örtlich konkret über Schutzwürdigkeit und evtl. Störungsanfälligkeit informiert werden.
  • Schließlich hatte sich das Mauereidechsenvorkommen im wesentlichen als ein Relikt der historischen Niederwaldwirtschaft erwiesen, das insbesondere durch die mit dem hochwachsenden Wald zunehmende Verschattung der Felsen seinen Lebensraum einbüßt. Der von den Fachleuten beobachteten Flucht der Mauereidechsen vor Wanderern und Felskopfbesuchern kann, auch darüber waren sich Naturschützer und Bergsportler einig, durch Regeln für von den Kletterern einzuhaltende Schutzabstände begegnet werden.
Doch all diese nachvollziehbaren Schutzwürdigkeiten und Schutzregelungen werden durch den im LÖBF Konzept dargestellten umfassenden Schutz für Wanderfalken und Uhus überlagert. Dabei muß man wissen, daß Wanderfalke und Uhu als nahezu ausgestorben galten. Wesentliche Ursache dafür waren nicht die Kletterer, sondern das Zusammenbrechen der Nahrungskette (Stichwort: DDT) und die massive Beeinträchtigung der ursprünglichen Lebensräume insbesondere durch Hochspannungsleitungen und Verkehrswege. Man muß dazu wissen, daß es an den Rurtalfelsen mehrere wiedereingebürgerte Uhupaare gibt. Man muß wissen, daß die Wanderfalkenpopulation in Deutschland und in Nordrhein Westfalen inzwischen als gesichert gilt. Und man muß wissen, daß es in den Klettergebieten Sachsens, Frankens und der Pfalz gute und erprobte Koexistenzregeln für Kletterer und schützenswerte Greifvögel gibt. Der DA\/ Landesverband hat sie recherchiert und zusammenfassend dargestellt. Selbstverständlich wären wir auch in der Eifel bereit, den nistenden Greifvögeln und ihren Jungen Schutz zu gewähren durch ausreichende Schutzabstände, durch zeitlichen Kletterverzicht usw. Nach dem LÖBF Konzept soll es aber keine Koexistenz von Kletterern und Greifvögeln geben. Statt dessen wird Uhu und Wanderfalke absoluter Vorrang eingeräumt gleichgültig, ob sie kommen oder nicht, ob ihre 10 20 qkm großen Lebensräume ansonsten beeinträchtigt und ob ihr Leben durch Hochspannungsleitungen oder Autos anderswo, das des Wanderfalken auch durch Uhus an den Felsen selbst gefährdet ist. Nach 15 Jahren, so ein Vertreter des Naturschutzes in den Gesprächen beim Kreis Düren, könne man gegebenenfalls die Schutzgebiete wieder verkleinern.

Seit 01.04.98 darf in der Eifel nicht mehr geklettert werden

Der Deutsche Alpenverein Landesverband NRW und Sektion Düren hat schon früh in den Gesprächen mit Behörden und Naturschutzverbänden deutlich gemacht, daß er Verantwortung für die Organisation des Kletterbetriebs nur bei einer ausreichenden Zahl von Klettermöglichkeiten übernehmen wird. Ausreichend sind für uns die Klettermöglichkeiten insbesondere dann nicht, wenn es weniger als während der vorläufigen Sicherstellung sind. Die im AKN Nordeifel organisierten Kletterer haben dieser grundsätzlichen Aussage zugestimmt. Deshalb ist es folgerichtig, daß es mit uns allein für Effels und Hirtzley keine vertragliche Regelung geben kann. Unser Ziel bleibt eine ausreichende Zahl von Klettermöglichkeiten in der Nordeifel und in anderen Felsgebieten.

Für eine Übergangszeit hatten wir uns bereit erklärt, auf der Grundlage der bisherigen bekletterbaren Felsen die organisatorischen Aufgaben weiterzuführen, bis eine Naturschutzverordnung in Kraft tritt, die dem Klettern ausreichend Raum gibt. Es war die Kreisverwaltung Düren, die eine solche Übergangsregelung ausgeschlossen hat. Wir mißbilligen mit aller Entschiedenheit den Versuch der Kreisverwaltung, aus dem selbstverursachten Dilemma dadurch herauskommen zu wollen, daß man nun mit kommerziellen Anbietern von Kletterkursen verhandelt, um diese als Vertragspartner für die Stadt Nideggen zu gewinnen. Die kommerziellen Veranstalter waren es insbesondere, die Anfang der 90er Jahre Kletterinteressierte in immer größerer Zahl in die Eifel karrten und so die Widerstände der örtlichen Bevölkerung gegen Kletterer schlechthin schürten. Insofern wissen wir die öffentliche Aussage des Bürgermeisters der Stadt Nideggen zu schätzen, der nur im Alpenverein und seiner Sektion Düren einen geeigneten Vertragspartner sieht.

Was jetzt zu tun ist?

Klettern ist nach Auffassung von Landtag und Landesregierung eine förderungswürdige Sportart. Die Natursportart Klettern braucht eine ausreichende Zahl und eine ausreichende Variation natürlicher Klettermöglichkeiten. Aktueller Prüfstein für eine glaubwürdige Naturschutzpolitik, die die Menschen nicht aussperrt, sondern in die Verantwortung für das zu Schützende einbezieht, ist die zu erlassende Naturschutzverordnung für die Buntsandsteinfelsen im Rurtal. Deren Regelungen müssen im einzelnen begründet belegt und nachvollziehbar sein. Sie müssen die unterschiedlichen Belange hier des Naturschutzes und der Erholung untereinander und gegeneinander abgewogen haben. Sie müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur gemäß dem Prinzip des mildesten Mittels in die Handlungsfreiheit des Einzelnen eingreifen.
Diese Grundsatzpositionen gilt es innerhalb und außerhalb des Alpenvereins, in der Öffentlichkeit und vor allem gegenüber den verantwortlichen Politikern mit Nachdruck zu vertreten. Jeder Bergsportler, jeder Vertreter des Deutschen Alpenvereins ist dazu aufgerufen, sich diese Grundsatzpositionen zu eigen zu machen und sie öffentlich zu vertreten.

Nach den Osterferien 1998 wird der Entwurf der Naturschutzverordnung der Bezirksregierung öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jedermann, der von der Verordnung und ihren Auswirkungen betroffen ist, gegen diesen einsprechen. Ich möchte Sie dazu auffordern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, so zahlreich und umfassend wie möglich. Der DAV Landesverband und die Sektion Düren bereiten gegenwärtig gemeinsam mit der DAV Bundesgeschäftsstelle und dem AK K+N Nordeifel die sachlichen Begründungen für solche Einsprüche vor. Wir werden Ihnen diese sobald möglich zusenden, damit Sie darauf Bezug nehmen können.

Erwin Rothgang



Deutscher Alpenverein DAV klettern

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Burg Nideggen und Burgwand © Günter Kobiolka
Herweg (Quelle: Günter Kobiolka)
Auf der Burgwand
Trichterkante (Quelle: Günter Kobiolka)
An der Burgwand
Hochkoppel bei Untermaubach (Quelle: Günter Kobiolka)
Florian Schmitz
Feuchter in der Burgwand (Quelle: Günter Kobiolka)
Haken für Sandstein