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Deutscher Alpenverein DAV klettern
Dürener Zeitung, Nr. 15, Mittwoch, 19. Januar 2000
Klage gegen Klettern im Rurtal Naturschützer sehen Mauereidechse gefährdet - Kritik an Bärbel Höhn
Nideggen. Naturschützer haben beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet der Buntsandsteinfelsen im Rurtal eingereicht. Sie bezeichnen Paragraphen der Verordnung als rechtswidrig, weil sie nach Ansicht des Dortmunder Arbeitskreises Amphibienschutz an Strassen (AKAS) gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Artenschutzverordnung verstossen.
Rechtliche Schritte wollen die Naturschützer auch gegen die zuständige Ministerein Bärbel Höhn unternehmen. Die Ministerein habe Verstösse gegen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes unterstützt. Mit der zeitweisen Freigabe von Felsgruppen im Rurtal bei Nideggen für das Klettern sehen die Kläger die vom Aussterben bedrohten Mauereidechsen gefährdet.
Nach geltenden Gesetzen ist es verboten, vom Aussterben bedrohte Tiere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Tiere würden durch Kletterer zunehmend gefährdet, sagte AKAS-Sprecher Detlef Münch. Ein derzeit in Aufstellung befindlicher Landschaftsplan sehe die Freigabe weiterer Felsen für Kletterer vor.
In einem Schreiben an Ministerin Höhn beklagten die Naturschützer, dass die Mauereidechse durch Freigabe der Burgfelsen bedroht sei. Diese Kletterrouten waren seinerzeit auf Vorschlag der Ministerin zeitweise - im September und Oktober - und für eine begrenzte Zahl von Nutzern zum Klettern freigegeben worden. Im Brief an das Ministerium wird der Umstand als Affront bezeichnet, "der uns nur zeigt, dass Sie als Umweltministerin den Schutz bedrohter Tierarten überhaupt nicht ernst nehmen".
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