Dürener Zeitung, Nr. 131, Dienstag, 09. Juni 1998
Naturschützer fordern auch die Überwachung Nabu: Verordnung für Schutzgebiet reicht nicht Nordeifel. Der von der Kölner Bezirksregierung vorgelegte Verordnungsentwurf für das Naturschutzgebiet der Buntsandsteinfelsen im Rurtal genügt nach Meinung der Naturschutzverbände nicht den Anforderungen des Naturschutzrechts der Europäischen Union. Das Papier müsse in einer Reihe von Punkten nachgebessert werden, schreiben BUND, Nabu und die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) in einer gemeinsamen Presseerklärung. Die "Flora Fauna Habitat Richtlinie" der EU von 1992 verlange von den Mitgliedstaaten in diesem Fall weit mehr als das bloße Aufstellen von Schildern, die auf Naturschutzgebiete hinweisen, erklären die Verbände. So müsse in der Verordnung beschrieben werden, welche gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in dem Gebiet dauerhaft erhalten werden sollen und vor allem, welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind. In dieser Hinsicht lasse der Verordnungsentwurf es noch an Klarheit fehlen. Anders als in der Geschichte des früheren Naturschutzgebietes bei Blens müsse der auf dem Papier geforderte Schutz nunmehr auch praktisch durchgesetzt werden, schreiben die Naturschützer. Dies sei ohne ständige Schutzgebietsbetreuung mit Offentlichkeitsarbeit, Besucherlenkung und Überwachung nicht zu machen. Darin liegen nach Meinung der Kritiker die größten Schwachstellen der im Entwurf vorliegenden neuen Verordnung. Die Verbände weisen darauf hin, daß lediglich 3 Prozent der Fläche des Kreises Düren Naturschutzgebiet sind. Hier müsse der Naturschutz Vorrang vor zügellosen, egoistischen Freizeitinteressen haben. (wts)
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