[134] Schlern von der Seiser Alm ©Kalle Kubatschka
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Deutscher Alpenverein DAV klettern

Naturschutzverordnung und Kletterregelung für die Rurtalfelsen ohne Beteiligung des Deutschen Alpenvereins

Am 21. 04.99 hat die Bezirksregierung Köln eine Naturschutzverordnung für die Buntsandsteinfelsen im Nordeifeler Rurtal veröffentlicht. Mit Schreiben vom 16.07.99 hat die Kreisverwaltung Düren den nordrhein-westfälischen Sektionen des DAV und anderen Bergsportverbänden ein Merkblatt mit den von dort aus erlassenen Regelungen übersandt. Danach sind die Felsbereiche Effels, Hirtzley und Krefelder Hüttenfelsen ganzjährig bekletterbar, die Burgwand (von Vorbau bis Hagerturm) im Jahr 1999 nur in den Monaten September und Oktober. Außerdem sei für das Klettern, so die Kreisverwaltung Düren, der Besitz eines Tickets erforderlich, das an einer Tankstelle in Nideggen erworben werden müsse.

Diese Regelung ist aus der Sicht des DAV-Landesverbandes unbefriedigend und enttäuschend zugleich.

Um es erneut mit aller Deutlichkeit zu sagen:
die besondere Schutzwürdigkeit der Bundsandsteinfelsen des Rurtals steht für uns außer Zweifel. Wir haben uns deshalb nie gegen eine rechtliche Unterschutzstellung gewandt, sondern auf eine Regelung gesetzt, die auf dieser Basis die Belange des Klettersports mit denen des Naturschutzes vernünftig und gerecht abwägt und in einer räumlich und zeitlich differenzierten Lösung zum Kompromiß führt.

Wie etliche DAV-Sektionen und andere Bergsportverbände hat auch der DAV-Landesverband Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr zum Verordnungsentwurf der Bezirksregierung Köln schriftlich und umfassend Einwendungen und Vorschläge geäußert. Die Bezirksregierung Köln hat sich bisher, außer mit einer förmlichen Eingangsbestätigung, nicht dazu geäußert. Es ist deshalb für uns nicht nachvollziehbar, ob eine Abwägung der vorgebrachten Gesichtspunkte überhaupt stattgefunden hat und wie diese in die jetzt erlassene Verordnung Eingang gefunden haben.

Die jetzt gefundene Lösung kann unter anderem aus folgenden Gründen unsere Zustimmung nicht finden:
Die Felsen Waldgesellen, Wetterfahnentor und Hinkelsteine 1-4 wurden trotz unserer begründeten Gegenvorstellungen ohne hinreichende naturschutzfachliche Begründung für das Beklettern gesperrt.

Die von unserem Gutachter, dem Dipl.-Biologen Andreas Ness, in die Diskussion eingebrachte zeitlich befristete Sperrung sieht vor, daß Naturschützer und Bergsportler unter fachlicher Betreuung Beobachtungen über Balz, Brut und Jungenaufzucht von Uhus austauschen und daß die in Frage kommenden Felsen bei gemeinsam festgestellter Nichtbrut zeitlich befristet zum Klettern freigegeben werden. Bei Brut und Jungenaufzucht sollte dieses "Zeitfenster" entsprechend kleiner sein. An den Burgwänden, an denen dieser Weg der Vertrauensbildung und der gemeinsamen Rücksichtnahme auf eine schützenswerte Vogelart erprobt werden soll, wird in 1999 ohne jede weitere Begründung das Klettern auf die Monate September und Oktober beschränkt. So wird das Modell der zeitlich befristeten Sperrung bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt!

Wir sind der wohl begründeten Auffassung, daß eine sinnvolle Beschränkung des Kletterns nur mit den Kletterern organisiert und durchgesetzt werden kann. Dafür stehen die erfolgreichen Regelungen in anderen Kletterregionen Deutschlands und dafür steht unsere immer wieder erklärte Bereitschaft, die Organisation des Kletterbetriebs, d.h. dessen räumliche und zahlenmäßige Steuerung zu übernehmen – nicht zuletzt mit Blick auf die Ausbildungs- und Jugendarbeit der Sektionen.

Der Vorstand des Landesverbandes berät derzeit mit dem Landesausschuß Klettern und Naturschutz und der Bundesgeschäftsstelle mögliche Schritte gegen die für die Kletterer und den Naturschutz gleichermaßen unbefriedigende Situation. Über das Beratungsergebnis werden die Sektionen umgehend unterrichtet.

Erwin Rothgang (1.Vorsitzender des DAV-Landesverbandes NRW)



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Burg Nideggen und Burgwand © Günter Kobiolka
Herweg (Quelle: Günter Kobiolka)
Auf der Burgwand
Trichterkante (Quelle: Günter Kobiolka)
An der Burgwand
Hochkoppel bei Untermaubach (Quelle: Günter Kobiolka)
Florian Schmitz
Feuchter in der Burgwand (Quelle: Günter Kobiolka)
Haken für Sandstein