ARBEITSKREIS KLETTERN UND NATURSCHUTZ NORDEIFELc/o Jürgen Kuhns Neuenhöfer Allee 88 50935 Köln Tel.: 0221/4302337 Fax: 0221/4305397 (nach Anruf) |
AN ALLE KLETTERER
EINWÄNDE GEGEN FELSSPERRUNGEN IM RURTAL DURCH VERORDNUNG DER BEZIRKSREGIERUNG KÖLN
Liebe Kletterfreunde,am 27.03.98 hat die Bezirksregierung Köln (BR) eine Verordnung erlassen, in der das Naturschutzgebiet "Buntsandsteinfelsen im Rurtal zwischen Heimbach und Kreuzau" ausgewiesen wird. Mit dieser Ausweisung verbunden ist ein Kletterverbot für alle Felsen des Rurtals, lediglich an Effels, Hirtzley und Krefelder Hüttenfels wäre nach Abschluß eines Pachtvertrages Klettern möglich. Diese Maßnahme ist überzogen und wird von Kletterern und Bergsportverbänden abgelehnt. Die neue Verordnung lag bis zum 20.05.98 bei der BR aus. Gegen die Verordnung können Einwände und Stellungnahmen sowohl von Verbänden/Sektionen, wie auch von Einzelpersonen vorgebracht werden. Es liegt nun in der Hand jedes einzelnen Kletterers, die letzte Chance zur Erhaltung des Klettergartens Rureifel zu nutzen. Also, nicht auf die Anderen setzen. Jetzt ist jeder gefordert. Formuliert Eure Einwände gegen die Verordnung. Die beiliegende Argumentesammlung soll dabei Hilfestellung leisten. Ziel muß es sein, daß mehrere hundert EINWÄNDE bei der BEZIRKSREGIERUNG eingehen. Bitte sendet Eure Einwände bis spätestens 20.06.98 (Posteingang bei der BR) an: Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Bezug.: Aktenzeichen 51.2-1.1 DN Betr.: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet "Buntsandsteinfelsen im Rurtal zwischen Heimbach und Kreuzau" Die EINWÄNDE müssen individuell gestaltet sein und sollten auch inhaltlich nicht übereinstimmen. Um Euch eine Hilfestellung zu geben, haben wir mögliche Argumente zusammengetragen und gruppiert. Aus diesem "Pool" könnt Ihr Euch bedienen. Am besten wäre es, diese Punkte durch eigene, die spezielle Situation betreffende Argumente zu ergänzen. Bevor es damit losgeht, noch kurz einige Hintergrundinformationen. Der Verordnung liegt ein "Konzept Klettern und Naturschutz" der Landesanstalt für Ökologie, Boden- und Forstplanung (LÖBF) zugrunde, das in den zurückliegenden 4 Jahren im Rahmen von wissenschaftlichen Begleituntersuchungen erarbeitet wurde. Dieses Konzept wiederum fußt auf Einzelgutachten/Stellungnahmen, die meist im Rahmen von Werkaufträgen zu diversen Themen erarbeitet wurden. Parallel zu diesen Untersuchungen tagte in der Kreisverwaltung Düren der sogenannte "Runde Tisch" unter Beteiligung von: BR, Kreisverwaltung, Stadt Nideggen, BUND, NABU, LÖBF, Bürgerinitiative "Schutz des oberen Rurtals", Eifelverein, DAV-Sektion Düren, DAV Landesverband, Arbeitskreis Klettern und Naturschutz (AKN). Dieses Gremium sollte eine gemeinsam getragene, einvernehmliche Lösung für das Rurtal finden. Der AKN legte am "Runden Tisch" bereits 1997 eine Konzeption vor. Die ehrenamtlichen Naturschutzverbände lehnten das Konzept aber von vornherein ab. Seitens der Behörden fand eine inhaltliche Auseinandersetzung nie statt. Jetzt werden die Kletterer durch die Verordnung vor vollendete Tatsachen gestellt. Dies kann nicht hingenommen werden. Bitte formuliert Eure Einwände und sendet sie noch heute an die Bezirksregierung. Immer daran denken, nur Einwände, die bis zum 20.06.98 bei der BR eingehen, werden berücksichtigt.
Bitte macht auch andere auf die Möglichkeit aufmerksam, EINWÄNDE an die BEZIRKSREGIERUNG zu richten.
Der AKN ist auf Eure AKTIVE UNTERSTÜTZUNG angewiesen, wenn wir noch etwa erreichen wollen.
Bitte VERTEILT diesen AUFRUF und die ARGUMENTE auch in den Kletterhallen Eurer Umgebung.
Fels frei!gez. J. Kuhns (Sprecher AKN)
Deutscher Alpenverein IG Klettern TV Die Naturfreunde
ARGUMENTESAMMLUNG GRUPPE 1 - Einwendungen gegen fachliche Grundlagen des LÖBF-Konzeptes - Das Konzept der LÖBF ist zu einseitig auf den Wirbeltierschutz (insbesondere Vogelschutz) ausgerichtet. Die moderne Form des Naturschutzes sieht aber den Schutz von Ökosystemen vor. Die Ziele des Ökosystemschutzes sind im LÖBF-Konzept nicht formuliert. Der Biotopvernetzungsaspekt, der noch in der einstweiligen Sicherstellung berücksichtigt wurde, taucht weder im LÖBF-Konzept noch in der Verordnung auf. Im Sinne eines modernen Biotopmanagements und aus Sicht der modernen Ökologie ist aber gerade dieser Aspekt zentral. Die Artenschutzaspekte ordnen sich ihm unter.
- Die Forderung der LÖBF, Felsen mit Winterquartieren der Fledermäuse vom 15.10. bis zum 31.3. zu sperren, entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Der Gutachter erklärt selbst, daß der Untersuchungszeitraum nicht ausreiche, um gesicherte fachliche Aussagen über den Einfluß des Sportkletterns auf die Fledermäuse machen zu können.
Wenn, für die Gutachter überraschend, in kurzer Zeit 8 Arten mit 2077 Tieren gezählt wurden, wobei längst nicht alle Quartiere untersucht worden sind und dabei selbst an der stark frequentierten Obstwand (Effels) Tiere in größerer Zahl im Winterquartier entdeckt wurden, ist der Beweis erbracht (nach 90 Jahren Klettersport), daß das Klettern im Winter die Tiere nicht beeinträchtigt. - Die Felsgruppen Hindenburgtor und Hinkelsteine liegen außerhalb der fünfhundert Meter Uhu-Schutzzone und sind direkt vom Bewirtschaftungs-/Wanderweg aus zu beklettern. Die Routen führen durch vegetationslose Wände. Eine naturschutzfachliche Begründung für die Sperrung wird auch von der LÖBF nicht gegeben. Der Behauptung der LÖBF, eine Freigabe würde das Naturschutzgebiet (NSG) zerstückeln, muß widersprochen werden. Die Felsen verbleiben auch bei Freigabe für den Klettersport im NSG. Klettern ist selbst nach Vorstellungen der LÖBF an den genannten Felsen ökologisch unbedenklich möglich.
- Die Einzelgutachten/Stellungnahmen, die im Rahmen von Werkaufträgen für die LÖBF erarbeitet wurden, belegen, daß unter bestimmten Voraussetzungen (Umlenkhaken, Erosionsschutz) Klettersport umweltverträglich ausgeübt werden kann. Sieht man vom Greifvogelschutz ab, wird nur für Breidelsley, Familienglück, Nuckelfels und Eugenienstein eine Vollsperrung gefordert.
Zum Greifvogelschutz gibt es jedoch im AKN-Konzept das Angebot der temporären Sperrung. Die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme beweist die Bruthistorie des Uhus an den Blenser Felsen, die von der LÖBF aufgestellt wurde. Zur Zeit der zeitlich befristeten Sperrung der Breidelsley waren regelmäßig erfolgreiche Uhu-Bruten zu vermerken. Der Bruterfolg war sogar höher als jetzt, wo diese Felsen ganzjährig gesperrt sind. - Der Bereich um die Burg Nideggen mußte über Jahrhunderte das Eintragen von Mörtel und stickstoffreichen Materialien ertragen. Dies führte zu einer Veränderung des Bewuchses und der dort vorkommenden Arten. Eine Schlußfolgerung aus dieser Tatsache wurde von der LÖBF nicht gezogen.
- Die Untersuchungen der Wände auf Moos- und Flechtenarten haben ergeben, daß Felsüberhänge und geschwärzte Wandbereiche kaum sensible Arten aufweisen. Hier darf das Klettern daher in keiner Weise eingeschränkt werden.
- Die LÖBF-Aussage, daß Stirnflächen von freistehenden Felsköpfen, sowie die oberen Wandzonen besonders schutzwürdig seien, beinhaltet auch, daß dies für die übrigen Felspartien nicht gilt. Also ist ein Kletterverbot für die Wände nicht aufrechtzuerhalten.
GRUPPE 2 - Einwände gegen die fachlichen Grundlagen der Verordnung (In dieser Gruppe geht es um Angriffe gegen einzelne Vorschriften der VO)- Der in § 5 Abs. 2 S. 2 VO aufgestellten Behauptung, daß Kletter- und Abseilübungen mit "entsprechenden mechanischen und chemischen Beeinträchtigungen" verbunden sind, muß widersprochen werden. Der Klettersport wird grundsätzlich ohne solche Beeinträchtigungen ausgeübt - in jedem Fall ohne chemische Beeinträchtigungen.
- Die VO verlangt in § 4 Abs. 3 für Kletterfelsen den Ersatz vorhandener Kletterbefestigungen (gemeint sind vermutlich Sicherungshaken) gegen Umlenkhaken. Dies kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein. Um das Betreten der Felsköpfe auszuschließen, sind lediglich Umlenkhaken am Ausstieg an ausgewählten naturverträglichen Stellen anzubringen. Die Zwischensicherungshaken durch Umlenkhaken ersetzen zu wollen, zeugt von mangelndem Verständnis des Verordnungsgebers vom Klettersport.
GRUPPE 3 - Abwägungsfehler- Klettern ist in NRW nach Auffassung der Landesregierung und des Landtages eine förderungswürdige Sportart und als solche auch durch die Landesverfassung geschützt. Auf eine Anfrage an die Landesregierung zum Thema Felssperrungen antwortete diese, daß nur in Ausnahmefällen Felssperrungen notwendig seien.
Die Förderungswürdigkeit basiert nicht zuletzt darauf, daß der Klettersport gerade für jüngere Menschen eine wertvolle Ergänzung zur Charakterbildung darstellt. Klettern fördert den Gemeinschaftsgeist und die Verantwortungsübernahme. Der Sport ist nur im partnerschaftlichen Miteinander ausübbar, da sich der Kletternde auf den Sichernden verlassen können muß. Dieser gesellschaftspolitische Aspekt wurde nicht ausreichend berücksichtigt. - Von den in der Nordeifel vorhandenen ca. 800 Kletterrouten beläßt die VO lediglich 178. Diese Routen stellen zudem die letzten Klettermöglichkeiten in NRW dar. Dieser Routenzahl stehen ca. 3500-4000 regelmäßige Kletterer und ca. 4000 Gelegenheitskletterer in NRW gegenüber. Nicht gerechnet sind dabei die Gästekletterer aus angrenzenden EU- und Bundesländern.
Hinzu kommt, daß die 178 Routen nur zur Hälfte lohnende Ziele darstellen und noch lange nicht von allen Kletterern begangen werden können. Die Situation veranschaulicht folgende Tabelle:Kletterrouten nach Schwierigkeitsgruppen
| lohnende Routen | gesamt VO | Anteil am Kletter- aufkommen in NRW | Anfänger (I-III) | 10 | 19 | 9,1 % | Fortgeschrittene (IV-VI) | 50 | 100 | 56,0 % | Sportkletterer (VII-IX) | 30 | 59 | 34,9 % | Leistungskletterer (X-XI) | 0 | 0 | 0,05 % |
Damit ist ein lebensfähiger Klettersport in der Eifel und damit in NRW nicht mehr möglich. (Sinnvoller Hinweis an die Verwaltung: Geklettert werden kann nur bis zur persönlichen Leistungsgrenze. Wird z.B. nur der Schwierigkeitsgrad IV beherrscht, können Touren von V - XI nicht begangen werden. Umgekehrt sind Touren deutlich unterhalb der eigenen Leistungsgrenze nicht interessant.) - Durch die Nichtberücksichtigung der sportfachlichen Belange wurde eine Auswahl an zu pachtenden Felsen getroffen (Effels, Hirtzley, Krefelder Hüttenfels), die die Eifel als Trainings- und Kletterziel entwertet. Zu einem lebensfähigen Klettersport gehören:
- Anfängertouren im Schwierigkeitsgrad I-III
- Vorbereitungstouren für Hochgebirgsunternehmungen
- Alpintraining mit Standplatzbau/Mehrseillängenrouten
- Neutourenmöglichkeiten/Erstbegehungen
- Selbst abzusichernde Touren (Klemmkeiltraining)
- Längere Quergänge in der Wand
- Technisches Klettern an Überhängen, Dülferquergang etc.
- Landschaftsgenießer (Ausstieg auf Felskopf)
- Abseiltraining (Betreten des Felskopfes)
- Rückzugstraining (Mehrseillängentouren)
- Bergrettungstraining (von oben - Felskopf, von unten)
- Touren im persönlichen Leistungsbereich
Von besonderer sportfachlicher Bedeutung ist auch die Verschiedenartigkeit des Klettergeländes - Wandkletterei: Geneigt, senkrecht, überhängend
- Plattiges Gelände (Reibungsklettern)
- Risse in verschiedenen Breiten (Finger-/Hand-/Schulter-/Körperriß
- Verschneidungen: Senkrecht, überhängend
- Dächer
- Überhänge, insbesondere lange und große (Kraftausdauertraining
- Bouldermöglichkeiten (Klettern in bodennähe seilfrei)
Fast alle klettersportlichen Anforderungen können in der Eifel bei Freigabe einer ausreichenden Anzahl von Felsen abgedeckt werden. Die Auswahl von geeigneten Kletterfelsen ist nur in Zusammenarbeit mit den Bergsportverbänden möglich. - Es ist zweifelsfrei durch Umfragen des Landesausschuß Klettern und Naturschutz und des DAV Hauptvereins nachgewiesen worden, daß Felssperrungen einen Verdrängungseffekt der Kletterer in weit entfernte Klettergebiete (Pfalz, Ith/Niedersachsen, Belgien, Luxemburg, ...) auslösen. Nur ein geringfügiger Teil der Kletterer würde wegen einer Felssperrung diesen Sport ganz aufgeben.
Dem gesellschaftlichen Ziel, Freizeitaktivitäten wohnortnah (und möglichst ohne Auto) nachgehen zu können, wirken heimatnahe Felssperrungen entgegen. Durch die damit verbundenen Gesamtumstände (vermeidbarer Verkehr) wird die Umwelt und das Allgemeinwohl der Bürger in NRW beeinträchtigt. Die mit dem Klettertourismus in andere Bundes- und EG-Länder verbundenen Probleme sind nicht in die Vorbereitung der dortigen Verordnungen einbezogen worden. Weder ist der Druck auf andere Klettergebiete in die Abwägung eingeflossen, noch sind die Behörden angrenzender Bundesländer in dem Verfahren beteiligt worden. - Der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz hat den Behörden (LÖBF; BR, Kreis) bereits 1997 einen Alternativvorschlag, die "Kletterkonzeption für die Buntsandsteinfelsen des oberen Rurtals in der Nordeifel" übergeben. Diese Konzeption basiert auf ähnlichen Konzepten, die in anderen Bundesländern von Behörden, ehrenamtlichen Naturschutzverbänden und Kletterverbänden gemeinsam getragen werden. Eine inhaltliche Auseinandersetzung zwischen Naturschutzbehörden und dem AKN über diese Konzeption fand nicht statt, obwohl das Gremium "Runder Tisch" der Kreisverwaltung aufgefordert war, ein gemeinsames Konzept zu entwickeln. Die LÖBF beschränkte sich als Reaktion auf das AKN-Konzept lediglich auf eine "zahlenmäßige" Auswertung der durch das Konzept gesperrten/freigegebenen Felsen.
GRUPPE 4 - Verstöße gegen das Übermaßverbot (Prinzip der Verhältnismäßigkeit)- Das Klettern ist in NRW zu stark eingeschränkt. Mit der Rureifel fällt das letzte in NRW bekletterbare Gebiet von überregionaler Bedeutung weg. Zu berücksichtigen ist, daß dieses Gebiet auch für die Kletterer aus den angrenzenden EU-Mitgliedstaaten von besonderer Bedeutung ist.
- Die VO verlangt in § 7 Abs. 7, daß die Berechtigung zum Klettern jederzeit nachzuweisen ist. Dies setzt eine Zugangskontrolle auch an Wochentagen voraus. Die Erfahrung der letzten Jahre hat eindeutig gezeigt, daß außerhalb von Feiertagen und Wochenenden nur mit einer äußerst geringen Zahl von Kletterern zu rechnen ist. Selbst an Wochenenden ist i.d.R. nur an schönen Frühjahrstagen mit einer größeren Zahl von Kletterern zu rechnen. Eine Zugangskontrolle von Montag bis Freitag ist nicht erforderlich und verstößt gegen das Übermaßverbot.
- Ganz allgemein handelt es sich bei dem rigorosen Verbot des Kletterns an den meisten Felsen um eine unverhältnismäßige Maßnahme. Differenzierte Lösungen, wie das Sperren einiger ökologisch sensibler Routen an einem Felsen, zeitlich begrenzte Sperren ganzer Felsen oder allein der Schutz bestimmter Felsköpfe durch Umlenkhaken werden nicht ins Auge gefaßt. Dies würde aber ein gleich geeignetes Mittel zur Verfolgung des Schutzzweckes der VO darstellen. Die Effizienz solcher milderer Mittel wird durch die Praxis der Naturschutzbehörden bei der Umsetzung von Kletterkonzeptionen in anderen Bundesländern belegt (Beispiel Frankjura/Bayern, Pfälzer Wald/Rhld.Pfalz).
Da die rigide Sperrung ganzer Felsgruppen und Wände zur Erreichung des angestrebten Schutzzweckes nicht erforderlich ist, brauchen sie die Kletterer auch nicht hinzunehmen. Das Kletterverbot in der VO stellt, jedenfalls in der aktuellen Form, einen unangemessenen Eingriff in die Handlungsfreiheit der Kletterer dar. Die Regelung ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
GRUPPE 5 - Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG)- In der VO kommt es zu Ungleichbehandlungen. Land- und Forstwirtschaft, Jagd, eigentümerähnliche Rechtsstellungen bleiben von Verbotsvorschriften unberührt, obwohl gerade durch diese gesellschaftlichen Gruppen naturschutzfachliche Aspekte berührt werden.
Insbesondere bleiben in § 6 Abs. 3 die Unterhaltung und Wartung bestehender rechtmäßiger Anlagen, Verkehrswege und Leitungen von den Verbotsvorschriften unberührt. Kletterwege sind ebenfalls rechtmäßig eingerichtet worden und entsprechen dem Sinn des § 6 Abs. 3. - Der § 6 Abs. 6 sieht ausdrücklich Optimierungsmaßnahmen, sowie Schutz-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen vor, die von der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) angeordnet werden können. Ein zahlenmäßig begrenztes Klettern ist eine solche Optimierungsmaßnahme und als solche von der ULB zu genehmigen.
- Das LÖBF-Konzept sieht die für Naturerlebnis und Erholung markanten Aussichtspunkte als so wichtig für die Bürger an, daß diese geöffnet bleiben sollen. Daß diese Argumentation nicht auf markante Kletterrouten übertragen wird, verstößt ebenfalls gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
GRUPPE 6 - Wirtschaftliche Einwände- Vor der vorläufigen Unterschutzstellung haben die 3500 bis 4000 Sportkletterer in NRW, die durchschnittlich zweimal pro Woche trainieren, zu 70% ihr Training in der Eifel durchgeführt. Zu 30% wurden andere Trainingsmöglichkeiten genutzt. Während der letzten vier Jahre hat sich dieses Verhältnis umgekehrt.
Bei den nach der VO verbleibenden Felsen wird der Anteil vermutlich unter 10% sinken. Die wirtschaftlichen Folgen, die durch das Wegfallen des "Wirtschaftsfaktors Klettern" entstehen, lassen sich an den Einbußen der Gastronomie und ihrer Zulieferer, die bereits durch die vorläufige Unterschutzstellung und das momentane "Totalkletterverbot" der Veränderungssperre entstanden sind, abschätzen. - Die touristische Attraktivität des oberen Rurtals wird unter der starken Einschränkung des Klettersports leiden. Die Familien und Freunde, die die Kletterer in die Eifel mitbringen, verbringen ihre Zeit mit Wandern, Radfahren, Baden, Einkaufen, Essen etc. Bei Wegfall der meisten Klettermöglichkeiten wird dieser zusätzliche Besucherstrom, der direkt mit dem Klettern zusammenhängt, versiegen.
Zudem stellt das Klettern an den Rurtalfelsen eine nicht zu unterschätzende Attraktion dar. Dies läßt sich durch die vielen Spaziergänger belegen, die gespannt und interessiert den Kletterern zuschauen.
GRUPPE 7 - Konstruktive Vorschläge
Eine Bitte: NICHT wörtlich abschreiben, EIGENE Formulierungen wählen.
Zusätzliche Gründe, die speziell Eure Situation betreffen:- monatliche Fahrten von xxxx Kilometern, da ich jetzt immer nach Belgien fahren muß
- ich habe mir wegen der Klettermöglichkeiten Wohnort/Wohnung in der Eifel genommen
- usw..............
Bitte auch die eigene Phantasie hier anstrengen. Deutscher Alpenverein IG Klettern TV Die Naturfreunde
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