[142] Roßzähne und Tierser Alpl ©Kalle Kubatschka
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Deutscher Alpenverein DAV klettern

Dürener Zeitung, 07.06.2000



"Klettern ab 1. September möglich"

Zum Artikel mit der Überschrift "Gilt Kletterverbot an der Burg auch ohne Uhu-Brut? (DZ vom 19. Mai) schrieb Kreisdezernent Justus Peters folgenden Brief an Heidi Cremer, Vorsitzende der Dürener Sektion des Deutschen Alpenvereins. In ihm heißt es unter anderem:

Unberührt ist das Beklettern vom 1.9. bis 31.10. eines Jahres.

Zulassung bereits ab 1.7. bis zum 31.10. gibt es, wenn festgestellt wird, dass eine erfolgreiche Brut im Burgfelsen nicht stattgefunden hat, also frühstestens darf ab 1.7. und nicht, wie in dem Artikel dargestellt, ab 1.6. geklettert werden, wenn eine Brut ausgeschlossen (nicht nachgewiesen) wird.

Die Untere Landschaftsbehörde ist insbesondere aufgrund ihrer personellen Ausstattung aber auch wegen fehlender fachspezifischer Kenntnisse nicht in der Lage, eine solche Prüfung durchzuführen. Alternativ wurden zwei kompetente Einrichtungen bezüglich einer solchen Feststellung angesprochen. Sowohl die Biologische Station das Kreises Düren als auch die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) machten in Gesprächen klar, dass aufgrund der besonderen Verhältnisse im Rurtal (u.a. dichte Bewaldung, starke Verlärmung) ein Brutnachweis nicht zu führen ist und verwiesen darauf, dass trotz intensiver Beobachtungen der Burgfelsen im Jahre 1998 keine Uhubrut festgestellt, Anfang Juni d.J. jedoch ein toter Junguhu im unmittelbaren Bereich der Burgfelsen gefunden wurde.

Die Erfahrungen aus dem Jahr 1998 und die Aussagen der v.g. Einrichtungen belegen im Ergebnis, dass, selbst wenn kein Nachweis bezüglich einer erfolgreichen Uhubrut durch Beobachtung, unter technischer Zuhilfenahme von Telemetrie und Infrarot-Geräten, erbracht werden kann, aufgrund der besonderen rämlichen Situation im Rurtal (starke Bewaldung und starke Verlärmung) eine Brut nicht ausgeschlossen werden kann.

Nach unabhängigen Aussagen sowohl der Biologischen Station als auch der EGE wurde in diesem Jahr zudem im näheren Bereich der Burgfelsen Uhubalzverhalten festgestellt, was wiederum eine mögliche Brut im v.g. Bereich bedeuten kann.

Die Entscheidung, die Burgwand erst ab 1.9. zu, Klettern freizugeben, wurde aus v.g. Gründen einvernehmlich mit der Bezirksregierung Köln als zuständigen Verordnungsgeber getroffen. Auch die Stadt Nideggen als Eigentümer der Felsen sprach sich für eine Beibehaltung der Regelung wie 1999 (Klettern ab 1.9. bis 31.10.) aus.


Deutscher Alpenverein DAV klettern

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Burg Nideggen und Burgwand © Günter Kobiolka
Herweg (Quelle: Günter Kobiolka)
Auf der Burgwand
Trichterkante (Quelle: Günter Kobiolka)
An der Burgwand
Hochkoppel bei Untermaubach (Quelle: Günter Kobiolka)
Florian Schmitz
Feuchter in der Burgwand (Quelle: Günter Kobiolka)
Haken für Sandstein