Dürener Zeitung, Nr. 149, Mittwoch, 01. Juli 1998
"Kein Rütteln am Erlaubten" Wehebachtäler / Leyberg als FFH Gebiet gemeldet, 8 weitere geplant Kreis Düren. Noch ist der "Kelch" an Landwirten und Gastronomen im Rurtal nicht vorüber, daß dortige Naturschutzgebiete von der Landesregierung gemäß der europäischen Vorgabe "Natura 2000" als sogenannte FFH Gebiete (Flora-Fauna Habitate) nicht nach Brüssel gemeldet werden. Die erste, 208 Areale umfassende Liste enthält die Wehebachtäler und Leyberg, nicht aber die Buntsandsteinfelsen bei Blens sowie die im Rurtal von Untermaubach bis Hausen und die Ruraue von Obermaubach bis Heimbach. Doch schwebt das Damoklesschwert weiter über der Region, denn sie befinden sich auf der zweiten Vorschlagsliste für die EU, die 106 Bereiche benennt. Die EU will damit ein "ökologisches Netz zum Schutz des europäischen Naturerbes" knüpfen, um die natürliche Artenvielfalt in Europa und die Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen grenzüberschreitend zu bewahren. Viele Tier und Pflanzenarten, seien nicht nur vom intakten Zustand einzelner Lebensräume abhängig. Sie brauchten zum Uberleben viele solcher Gebiete, die zudem so beieinander liegen, daß sie durch linienförmige Landschaftselemente wie Heiden, naturnahe Fließgewässer und Seen, magere Wiesen, Moore und naturnahen Laubwald miteinander verbunden sind. Bei den noch nicht rechtlich gesicherten Gebieten der zweiten Liste werden, so versichert die Landesregierung, alle Betroffenen umfassend beteiligt. Hier sind auch noch die Gebiete Kellenberg, Rurauenwald Indemündung, Rurmäander zwischen Floßdorf und Broich, Schloß Kellenberg sowie Pellini Weiher im Nordkreis ins Auge gefaßt. Mit den jeweiligen Gemeinden und Verbänden will man Arbeitsgruppen bilden. Mit den zuständigen Ministerien und kommunalen Spitzenverbänden, Land und Forstwirtschaft, Industrie und Handelskammern sowie weiteren Wirtschaftsverbänden sollen Gespräche über die räumliche Abgrenzung und die Umsetzung von Schutzzielen geführt werden. Versichert wird: Die in den Naturschutzgebieten rechtmäßig ausgeübte land und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Sport und Freizeitaktivitäten können im zugelassenen Umfang fortgesetzt werden. Pressesprecherin Claudia Fasse: "Da wird viel zu schwarz gemalt. Bestandsschutz gilt für Radfahren genauso wie für Wandern." Wenn ein Bereich als FFH Gebiet gemeldet werde, müsse zuvor hierfür im Genehmigungsverfahreneine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Diese müsse neben dem Tier und Artenschutz zwringend auch wirtschaftliche und soziale Dinge berüicksichtigen. (nh) Bilduntertitel: Wo Wandern im Rurtal jetzt erlaubt ist, soll es auch nach der FFH Meldung nicht verboten sein, sagt das NRW Umweltministerium. Zitiert: "Alles, was genehmigt ist,genießt auch kunftig grundsätzlith Bestandsschutz." Claudia Fasse, Pressesprecherin des NRW Umweltministeriums
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