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Deutscher Alpenverein DAV klettern
Dürener Zeitung, Nr. 111, Donnerstag, 14. Mai 1998
Das richtige Verhalten in geschützten Gebieten Wo die Natur ist, da wird nicht geraucht Kreis Düren (an). Da rätselt der Wanderer, und der Naturfreund wundert sich: Kleine Schilder stehen seit kurzem überall in der Natur herum und weisen darauf hin, daß das Gelände dahinter geschützt ist.Drei Arten von Schildern begegnen dem Spaziergänger nicht nur im Gebiet des Kreises Düren. Die wichtigsten Verbote für Privatpersonen: - Pflanzen und Bäume dürfen nicht beseitigt oder beschädigt werden.
- Für Flächen außerhalb der angelegten Wege gilt "Betreten verboten~, selbstverständlich sind Autos oder Wohnwagen in Naturschutzgebieten nicht erlaubt.
- Hunde dürfen nicht frei laufen.
- Verboten sind ebenfalls Feuermachen, Rauchen, Zelten und Baden.
- Für Flug-, Drachen- und Schiffsmodelle gilt ein absolutes Startverbot.
Landschaftsschutzgebiete gibt es beispielsweise im Rurtal an vielen Ecken oder auch im Bereich der stadt Düren. Hier gelten ähnliche Einschränkungen wie in Naturschutzgebieten: - Kraftfahrzeuge und Wohnwagen haben abseits der angelegten Park und Fahrflächen nichts zu suchen.
- Feuermachen, Baden, Zelten und das Befahren von Gewässern sind nicht erlaubt.
- Gleiches gilt für das Beseitigen oder Beschädigen von Pflanzen, Hecken oder Bäumen.
Das Schild mit der Aufschrift "Geschützter Landschaftsbestandteil" bezieht sich auf einzelne Bäume, besondere Pflanzen, Teiche und Steinbrüche. Es steht inzwischen an vielen Stellen im Kreisgebiet. Von einem Landschaftsschutzgebiet unterscheiden sich diese Zonen dadurch, daß sie weitaus kleiner sind - die Verbote sind weitestgehend gleich. Ausnahmen gelten in allen Bereichen für Jagdberechtigte und für Fischer.
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