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Deutscher Alpenverein DAV klettern

Dürener Zeitung, Nr. 73 Freitag, 27. März 1998

Bezirksregierung Köln-51.2-1.1 DN

BEKANNTMACHUNG

nach § 42 c des Landschaftsgesetzes (LG) NW über die beabsichtigte Schutzausweisung des Naturschutzgebietes "Buntsandsteinfelsen im Rurtal zwischen Heimbach und Kreuzau", Städte Heimbach und Nideggen/Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren Aufgrund des § 42 a Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) NW in der geltenden Fassung (SGV NW 791) in Verbindung mit den §§ 25, 28-34 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz) NW in der geltenden Fassung (SGV NW 2060) ist beabsichtigt, das Gebiet "Buntsandsteinfelsen im Rurtal zwischen Heimbach und Kreuzau"entgültig unter Naturschutz zu stellen.
Das zu schützende Gebiet umfaßt in der Gemarkung Abenden die Fluren 2, 3, 4, 5, in der Gemarkung Berg Thuir die Flur 1, in der Gemarkung Boich Leversbach die Fluren 19, 45, in der Gemarkung Hausen die Flur 8, in der Gemarkung Nideggen die Fluren 1, 2, 3, 4, 13, 27, 28, 33, in der Gemarkung Untermaubach die Fluren 12, 13 und in der Gemarkung Wollershheim die Flur 35.Alle Fluren sind jeweils teilweise betroffen. Die genauen Grenzen sind in einer Karte im Maßstab 1:10000 (Zusammendruck Deutsche Grundkarte) schwarz eingetragen. Die Karte und der Entwurf des Textes der Schutzverordnung liegen einen Monat lang, und zwar

vom 20.04.1998 bis 20.05.1998(einschließlich)

beim Oberkreisdirektor des Kreises Düren - Untere Landschaftsbehörde - , Bismarkstraße 16, 52351 Düren, während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Jeder Eigentümer und alle sonstigen Betroffenen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorbringen.Die Bedenken und Anregungen sind beim Oberkreisdirektor in Düren - Untere Landschaftbehörde - schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären. Die Frist wird auch gewahrt durch schriftliche Anregungen und Bedenken bei meiner Behörde, Bezirksregierung Köln - Höhere Landschaftsbehörde - , 50606 Köln.Alle Einwendungen werden von meiner Behörde entschieden. Die Einwender werden über meine Entscheidung in Kenntnis gesetzt.

Gesetzliche Veränderungssperre für das zukünftige NaturschutzgebietGemäß § 42 e Abs. 3 LG sind ab sofort, nämlich vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung an bis zum Inkrafttreten der Schutzverordnung längstens drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Eine derzeit rechtmäßige Form der Bewirtschaftung der Grundfläche, ohne daß sie verändert werden, bleibt unberührt.

Hinweis für Träger öffentlicher Belange
Die Beteidigung der Träger öffentlicher Belange findet unabhängig von der Offenlage noch statt.

Köln, den 19.03.98

Im Auftraggez. G r i e s h a b e r



Dürener Zeitung, Nr. 73. Freitag, 27 März 1998


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Kletterverbote schaden dem Eifel-Tourismus

Diese Kritik wird von SPD in Heimbach geübt

Heimbach / Nideggen. Die SPD in Heimbach macht die seit 1994 geltenden Einschränkungen des Kletterbetriebs in den Felsen der Nordeifel mitverantwortlich für den Rückgang der Übernachtungen in Fremdenverkehrsbetrieben des Rurtales.

Im Gespräch mit dem Alpenverein am vergangenen Wochenende hat der Parteivorsitzende Klaus-Peter Gennen erfahren, daß seit Sperrung der Blenser Felsen für Alpinisten allein in der Hütte der DAV-Sektion Köln die Zahl der Übernachtungen von 4500 auf 1500 zurückgegangen ist. Der Alpenverein unterhält in der Nordeifel insgesamt acht Hütten verschiedener Sektionen, die teilweise auch Schulklassen zur Verfügung stehen.

Im Gespräch mit Gennen haben die Vertreter des DAV eine Schließung von Hütten angekündigt, für den Fall, daß es nicht zu einer akzeptablen Regelung des Kletterbetriebes in der Nordeifel kommen werde. In diesem Fall sei eine Unterhaltung der Hütten nicht mehr finanzierbar.

Gennen erklärte gegenüber der Presse, die geltenden Einschränkungen für Alpinisten hätten bereits wirtschaftliche Folgen. So seien die Buchungen von Fremdenzimmern allein in der Stadt Heimbach um 10 Prozent zurückgegangen. Auch Gastronomie und Campingplätze seien betroffen.

Klaus-Peter Gennen kündigte an, seine Partei werde die Problematik in der nächsten Mitgliederversammlung aufgreifen und noch im April zusammen mit dem Alpenverein zu einer Informationsveranstaltung einladen. (wts)



Dürener Zeitung, Nr. 73 Freitag, 27. März 1998


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Angst vor Totalverbot

Nideggen und die Auswirkungen des Kletterns

Nideggen. Bürgermeister Willi Hönscheid sah fatale Folgen auf die Stadt Nidegen zukommen: "Irgendwann heißt es: Nach Nideggen braucht man nicht mehr zu fahren, da bewegt sich nichts mehr."

Die Sorgen des Bürgermeisters hängt unter anderem mit dem 1. April 1998 zusammen - und ist kein Aprilscherz: Ende März läuft die Sicherheitsverordnung für die Felsen im Rurtal aus. Ab dem 1. April gibt es keinen mehr, der das Klettern in den Felsen überwachen soll. Und deshalb befürchten die Nideggener, wie kürzlich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses deutlich wurde, daß sich die Kletterer nicht mehr an die bisher geltenden Regelungen halten und munter auch dort ihrem Sport nachgehen, wo Klettern eigentlich nicht erlaubt ist. Der Bürgermeister ahnte weiter: "Irgendwann bekommen wir ein Totalverbot." und das hätte folgerichtig keine positiven Auswirkungen auf den Tourismus.

Gelassen gab sich dagegen Aloysius Knein, der Fraktionsvorsitzende der Grünen sah keinen Zusammenhang zwischen den Kletterern und Nachteilen: "Das Geld wird doch in Nideggen mit der gehobenen Gastronomie verdient." (sis)



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Burg Nideggen und Burgwand © Günter Kobiolka
Herweg (Quelle: Günter Kobiolka)
Auf der Burgwand
Trichterkante (Quelle: Günter Kobiolka)
An der Burgwand
Hochkoppel bei Untermaubach (Quelle: Günter Kobiolka)
Florian Schmitz
Feuchter in der Burgwand (Quelle: Günter Kobiolka)
Haken für Sandstein